- Eine Messfeier (Exequien) für den/die Verstorbene/n und Beisetzung auf einem Friedhof
- Ein Trauergottesdienst in einer Kirche oder in einer Friedhofskapelle mit anschließender Beisetzung auf einem Friedhof
- Sarg oder Urne können nicht nur in der Friedhofkapelle, sondern auch in der Kirche aufgebahrt werden
- Eine Verabschiedungsfeier am Grab zur Beisetzung auf einem Friedhof
- Eine Verabschiedungsfeier in einer Kirche, einer Trauerhalle, einem Trauerraum beim Bestatter oder auf dem Friedhof, wenn eine anschließende Verbrennung stattfinden soll, oder die Bestattung zu einem späteren Zeitpunkt, auswärts oder anonym erfolgen wird.
Sind Termin und Bestattungsform durch das Beerdigungsinstitut mit der katholischen Kirche festgelegt, meldet sich einer unser Seelsorger oder bischöflich beauftragten Ehrenamtlichen so bald wie möglich bei den Angehörigen des/der Verstorbenen, um ein Trauergespräch zu vereinbaren.
In Hürth führen Priester, Diakone, Pastoralreferentinnen und -referenten und auch eigens ausgebildete, vom Erzbischof beauftragte Gemeindemitglieder Bestattungen durch. Fragen Sie diesbezüglich gerne bei uns oder auch beim Ihrem Bestattungsinstitut nach. Mit den Hürther Bestattungsinstituten stehen wir im Austausch - sie sind über alles informiert. Das Trauergespräch möchten wir mit Ihnen als Angehörigen führen, um Sie kennen zu lernen und auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse eingehen zu können. Für die persönliche Begleitung, ist es gut, etwas aus dem Leben des/der Verstorbenen erfahren. Außerdem werden wir mit Ihnen konkrete Absprachen für die Verabschiedungsfeier vereinbaren.